Lesezeit: etwa < 1 Minute
Die Stadt Griesheim möchte aus aktuellem Anlass alle Friedhofsgäste darauf hinweisen, dass das Radfahren auf dem Gelände sowohl aus Gründen der Pietät als auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gestattet ist.
Gemäß den Vorschriften der Friedhofssatzung ist das Radfahren ohnehin nicht zulässig. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Gerne können Besucher*innen das Rad auf den Wegen schieben.