Das kommende Wochenende (10.-13.04.) steht im Zeichen der Osterfeiertage. Jedoch wird Ostern in Zeiten von Corona anders sein als gewohnt. Dieser Umstand wirft viele Fragen auf: Wie verhalte ich mich richtig? Was ist erlaubt oder verboten? Um Handlungssicherheit zu erzeugen, gibt das Polizeipräsidium Südhessen Verhaltenshinweise.
Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Hessen ist sich ihrer Verantwortung bewusst. Das haben die letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt. Erste polizeiliche Bilanzen signalisieren, dass sich der Großteil der Bürgerinnen und Bürger in Südhessen vorbildlich zeigt und die geltenden Regeln weitestgehend befolgt. Das ist auch wichtig! Unser Ziel bleibt es, die Ausbreitung des Corona-Virus zum Schutz gefährdeter Mitmenschen zu verlangsamen. Die Aufgabe, alle geltenden Verordnungen auch an Ostern einzuhalten, betrifft uns alle.
So sind weiterhin Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten. Die Ausnahme gilt lediglich bei Personen, die zum gemeinsamen Hausstand zählen. Öffentliche Verhaltensweisen, bei denen die Einhaltung der geltenden Regeln nicht gewährleistet werden kann, sind zu unterlassen. Dazu zählt das Grillen, Feiern oder Picknicken im öffentlichen Raum. Dennoch agiert die Polizei mit Augenmaß und betrachtet den Einzelfall. So ist zum Beispiel nichts gegen eine kurze „Ostereiersuche“ an einer kaum von Menschen frequentierten Stelle einzuwenden. Um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, wird die Polizei auch an Ostern in enger Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Kommunen wahrnehmbare Präsenz zeigen. Die Polizei kontrolliert festgestellte Verstöße und ahndet diese nach Betrachtung des Einzelfalls. Wie bereits am letzten Wochenende werden einige Ausflugsziele, wie öffentliche Plätze oder Parks, in Südhessen gesperrt sein, um das Besucheraufkommen im Vorfeld zu reduzieren. Die Überwachung erfolgt ebenfalls durch die Polizei und Ordnungsämter.
Diese allgemeinen Regeln, wie das Kontaktverbot, die Abstandsregel oder das generelle Verbot von Zusammenkünften in Vereinen gilt auch auf dem Wasser, dem Anlegesteg oder am Ufer. Hiervon sind auch einige Teile Südhessens betroffen. Wie zum Beispiel die südhessische Rheinseite. Auch dort kontrolliert die Wasserschutzpolizei und steht für Fragen von Vereinen oder Wassersportlern zur Verfügung.
Gleicherweise appellieren wir an die Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regeln auch im privaten Bereich zu beachten. Üblicherweise werden die Feiertage im Kreise der Familie und Verwandtschaft verbracht. In Hessen gilt grundsätzlich die allgemeine Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Daher sollte im Rahmen der Feiertage auch auf private Reisen und Besuche von Verwandten verzichtet werden. Jeder Einzelne soll sich bewusst sein, dass er Verantwortung für seine Gesundheit trägt, aber auch für die seiner Mitmenschen. Bei Feststellungen von Verstößen kann die Polizei im Zuge der Gefahrenabwehr einschreiten. Demnach sollte mit Augenmaß entschieden werden, ob eine Aktivität wirklich nötig ist.
Wir können die „Corona-Krise“ nur gemeinsam überwinden.
Das Polizeipräsidium Südhessen wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern trotz dieser besonderen Umstände ein schönes Osterfest und sonnige Feiertage! Bleiben Sie gesund!