Die zwei Zielgruppen des Windelpasses im Überblick:
- Die Stadt Griesheim gewährt allen Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Griesheim 12 kostenfreie Abfallsäcke pro Kind und Lebensjahr für die Entsorgung von Windeln.
- Inkontinente Personen mit Hauptwohnsitz in Griesheim, die nicht in einer Pflegeeinrichtung leben, bekommen 24 kostenfreie Abfallsäcke pro Jahr zur Entsorgung von Inkontinenzwindeln angeboten.
Die Abfallsäcke für Kleinkinder sowie die für inkontinente Personen werden gegen Vorlage eines Windelpasses, der einmalig beim Amt für Soziales beantragt werden muss, ab Montag (19. Juni) bei der Stadtkasse im Rathaus zu den gewohnten Öffnungszeiten ausgegeben. Eine Abholung durch Angehörige von inkontinenten Personen ist ebenfalls möglich.
Für die Ausstellung des Kleinkinder-Windelpasses sind der Wohnsitz und die Haushaltszugehörigkeit des Kindes nachzuweisen. Der Windelpass ist dann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gültig. Die Säcke werden in der Regel für 12 Monate sowie bei unterjährigem Zuzug jahresanteilig ausgegeben. Gleiches gilt für solche Kinder, die zum Start des Windelpasses schon geboren sind, aber noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet haben.
Inkontinente Personen müssen für den Windelpass eine ärztliche Bescheinigung und einen Nachweis des Wohnortes vorlegen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten anspruchsberechtigte Personen zwei Müllsäcke pro Monat. Die Säcke werden immer für 12 Monate (24 Stück pro Jahr) ausgegeben.
Bei den ausgegebenen Entsorgungssäcken handelt es sich um Abfallsäcke des ZAW, die die Abfallgebühr bereits beinhalten. Sie werden zu den regulären Abfuhrterminen gemeinsam mit der Leerung der Restmülltonnen abgeholt.
WISSENSWERTES
Die Informationen sowie der Antrag zum Windelpass sind online auf der städtischen Webseite zu finden: