Mit Jahresbeginn ist die neue Hundesteuersatzung der Stadt Griesheim in Kraft getreten. Die entsprechenden Bescheide für 2024 werden ab Montag (15. Januar) von der Stadt Griesheim gemeinsam mit der neuen Informationsbroschüre „Hundehaltung in Griesheim“ (siehe separate Mitteilung) an alle Hundebesitzer*innen versendet.
Mit der Neufassung der seit 2012 gültigen Hundesteuersatzung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2023 eine moderate Erhöhung der jährlichen Hundesteuer um je sechs Euro beschlossen: Für den ersten Hund beläuft sich diese nun auf 60 Euro (bisher 54 Euro), für den Zweithund auf 78 Euro (vorher 72 Euro) sowie für den Dritt- und jeden weiteren Hund auf 102 Euro (früher 96 Euro).
Zusätzlich wird ab 2024 für gefährliche Hunde eine Steuer in Höhe von 600 Euro erhoben. Diese gilt für Hunderassen, die als Kampfhunde eingestuft sind oder solche, die aufgrund gefährlichen Verhaltens bereits in Erscheinung getreten und entsprechend dokumentiert sind.
Darüber hinaus sind Hunde, die für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehen sind und deren Besitzer*innen ihre Ausbildung sowie Eignung für diesen Zweck nachgewiesen haben, künftig von der Hundesteuer befreit:
„Rettungshunde und deren Hundeführer*innen stehen ungeachtet der Jahres- und Tageszeit zum Abruf bereit, wenn eine Person beispielsweise vermisst wird. Sie sind somit in ständiger Bereitschaft für einen Einsatz. Mit diesem Ehrenamt tragen sie in hohem Maße zum Gemeinwohl und zum Schutz der Bevölkerung bei“, erläutert Gerold Lindner von der Stadtverwaltung die Hintergründe.
Bei der Hundesteuer handelt es sich, wie bei jeder Steuer, um eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung gegenübersteht. Somit dient sie beispielsweise nicht zum Ausgleich für das Reinigen der Straßen von Hundekot, sondern wird zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet. Neben dem Einnahmezweck nimmt die Hundesteuer auch die Funktion als kommunale Lenkungsaufgabe wahr. Sie verfolgt dabei den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Stadtgebiet zu begrenzen. Bei der Stadt Griesheim sind derzeit rund 1500 Hunde registriert, davon hat das städtische Ordnungsamt Kenntnis über 20 sogenannte „Listenhunde“.
HISTORIE
Aus historischer Sicht taucht die Hundesteuer als „Hundekorn“ in verschiedenen Quellen erstmals um 1500 auf. Es handelte sich um eine Abgabe des geernteten Getreides und konnte als Ablösungen für die sogenannte Hundegestellungspflicht erhoben werden. Im 19. Jahrhundert sind in den verschiedenen deutschen Staaten vor Gründung des Deutschen Reichs Hundeabgaben auf Länderebene entweder aus polizeilichen Gründen, als Luxussteuer oder als Nutzungsgebühr eingeführt worden. In der Weimarer Republik wurde die Hundesteuer den Gemeinden als örtliche Abgabe zuerkannt. Diese Form der Besteuerung hat auch das Grundgesetz aus dem Jahr 1949 als eine „Steuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis“ übernommen. Seit 1968, dem Jahr der allgemeinen Finanzreform, ist die Hundesteuer eine Verbrauchs- und Aufwandsteuer.
WISSENSWERTES
Die neue Hundesteuersatzung ist auf der städtischen Webseite hier zu finden: www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/satzungen/ unter dem Reiter „900 – Allgemeine Steuern“