Das Land Hessen hat heute, 8. Mai 2020, klargestellt, dass Gesichtsvisiere aus Plexiglas nicht genügen, um der Maskenpflicht gerecht zu werden. Beispielswiese beim Einkaufen, Tanken oder beim Arzt wird verordnungsgemäß eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) benötigt.
Das Tragen eines Plexiglas-Visiers wird rein rechtlich als Nicht-Tragen einer Maske angesehen und kann beispielsweise bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs mit einer Geldbuße geahndet werden. Ebenso verhält es sich, wenn man mit einem solchen Visier in einen Supermarkt möchte.
Auch Friseur*innen dürfen demnach bei der Arbeit kein Gesichtsvisier tragen, es sei denn sie tragen darunter eine Nasen-Mund-Maske. Gleiches gilt für alle, die bei der Arbeit eine Maske tragen müssen (Kosmetiker*innen, Nageldesigner*innen usw.).