Am 24. März 2020 stimmten sich alle Bürgermeister*innen des Landkreises Darmstadt-Dieburg ab, um eine einheitliche Vorgehensweise hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort, Betreuende Grundschule) zu erreichen. Gemeinsam wurde festgelegt, dass die Gebühren für den Monat März nicht zurückerstattet werden, auch wenn für einen Teil des Monats März grundsätzlich keine Kinderbetreuung mehr in Anspruch genommen werden konnte und lediglich eine Notbetreuung stattfand.
Für den Monat April sollen jedoch die Gebühren grundsätzlich ausgesetzt und nicht erhoben werden, so beschloss es auch die Griesheimer Stadtverordnetenversammlung am Donnerstagabend, 26. März 2020. Für Kinder von Sorgeberechtigten in systemrelevanten Berufen, die in der Notbetreuung aufgenommen werden, werden Gebühren anteilig zur Inanspruchnahme erhoben. Über mögliche Regelungen und Vereinbarungen über den Monat April 2020 hinaus wird bei Bedarf erneut beraten.
Das Lastschriftverfahren wird demzufolge für den Monat April 2020 gestoppt. Sorgeberechtigte, die einen Dauerauftrag angelegt haben, werden entsprechend gebeten, diesen für den Monat April 2020 auszusetzen.
Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der Stadtverwaltung vollumfänglich weiter bestehen. Im Vergleich: Die Gebührensatzung enthält eine Regelung für einen Streik und stellt dabei auf die Einsparung von Personalkosten ab. Der Fall eines Streiks liegt eher in der Risikosphäre des Arbeitgebers. In der aktuellen Situation handelt es sich um eine allgemeine Gefahrenlage. In Anbetracht der Tatsache, dass aus Sicht der Stadt als Gemeinwesen weitere Belastungen zu erwarten sind, ist ein vollständiges Verlagern des Risikos auf die Allgemeinheit nicht gerechtfertigt.
Die Stadt Griesheim bietet Sorgeberechtigten an, bei denen aus aktuellem Anlass eine finanzielle Notsituation entsteht, die Gebühren im Wege einer persönlichen Billigkeitsmaßnahme zu stunden oder zu erlassen. Hierfür wird gebeten, Kontakt zum Amt für Soziales aufzunehmen. Für eine zügige Bearbeitung bittet das Amt für Soziales um eine aussagekräftige E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: sozialamt@griesheim.de.