Das am Samstag, 09.05.2020 durch das Gesundheitsamt angeordnete Besuchsverbot wurde am Mittwochabend, 20.05.2020, wieder aufgehoben. Die am SARS-CoV-2-Virus erkrankte beschäftigte Person ist wieder vollständig genesen und kann ihren Dienst wieder aufnehmen. Die Quarantäne weiterer beschäftigter Personen, die als enge Kontaktpersonen identifiziert wurden, ist ebenfalls beendet. Sie sind nicht am Virus erkrankt und haben sich auch nicht damit infiziert.
Bei der Virusinfektion ist es erfreulicherweise bei einem Einzelfall geblieben. Das Virus hat sich nicht im Haus Waldeck ausgebreitet. Der im Haus Waldeck implementierte Pandemieplan hat sich in diesem Fall bewährt und eine Ausbreitung der Virus verhindert.
Durch die Aufhebung des Besuchsverbotes sind mit sofortiger Wirkung Besuche von Angehörigen oder nahestehenden Bezugspersonen im Haus Waldeck wieder möglich. Bei Besuchen sind weiterhin die Schutz- und Hygieneregelungen der Hessischen Landesregierung zu beachten.
Regeln für Besucherinnen und Besucher
– Einem Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person ist einmal pro Woche für maximal eine Stunde der Besuch einer in der Einrichtung befindlichen Person gestattet.
– Einrichtungen müssen die Besucherinnen und Besucher registrieren (Name/Vorname, Datum und Uhrzeit des Besuchs).
– Besucherinnen und Besucher müssen zu jeder Zeit mindestens 1,50 m Abstand zur besuchten Person einhalten und jeglichen Körperkontakt vermeiden sowie einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den von der Einrichtungsleitung angeordneten Hygieneregeln nachkommen.
Folgende Personen dürfen Einrichtungen weiterhin nicht betreten:
– Personen mit Atemwegsinfektionen
– Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Hessen eingereist sind für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Einreise.
Neben den vorgenannten Besuchen im Haus Waldeck können unter Einhaltung des Abstandsgebots auch weiterhin Besuche im Außenbereich stattfinden. Bitte melden Sie Ihre Besuche an, damit wir alles weitere für Sie organisieren können.
Besuchsanmeldung und Terminvergaben
Die Besuchsanmeldung erfolgt bei Frau Diefenbach, Leiterin des Betreuungsbereichs, vertretungsweise in der Verwaltung:
Montag bis Freitag
in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr
telefonisch unter der 0 61 55 / 60 04 – 16.
Bitte melden Sie Besuche spätestens einen Tag vor dem Besuch an.
Besuche am Samstag, Sonntag und Montag melden Sie bitte spätestens am vorherigen Freitag an.