In der Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses am Donnerstag (19. Oktober) wurde über den möglich werdenden Grundstückserwerb für einen neuen Feuerwehrstandort beraten. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach den Herbstferien (Donnerstag, 02. November) könnte in Folge der notwendige Beschluss gefasst und der Ankauf noch in diesem Jahr abgewickelt werden.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ruft für das 8535 m² große Grundstück einen Kaufpreis in Höhe von rund 2,2 Mio. € auf. Hinzu kommen für die Stadt Griesheim als Käuferin die üblichen Erwerbsnebenkosten.
Anlass für die Kaufabsicht der Stadt Griesheim ist, dass das in den Jahren 1963 und 1964 erbaute Feuerwehrgerätehaus am aktuellen Standort in der Goethestraße, das im Jahr 1984 nochmals erweitert wurde, sanierungsbedürftig ist. Eine reine Bestandssanierung oder Erweiterung am aktuellen Standort kann die aktuellen Bedarfe nicht mehr decken, die für eine moderne Feuerwehr benötigt werden. Daher wurde die Ermittlung eines anderen, größeren Standortes notwendig. Es erfolgte eine Flächenbedarfsanalyse sowie eine Standortanalyse, die zur Verfügung stehende Grundstücke auf ihre Eignung hin überprüfte.
Im Rahmen der Standortfindung wurden verschiedene Grundstücke auf die Aspekte der Anfahrts- und Hilfsfristen, Grundstücksgröße und Bebaubarkeit hin überprüft. Das Grundstück in der Schöneweibergasse, auf dem ehemals die Firma „Holz Müller“ ansässig war und sich derzeit im Eigentum des Landkreises Darmstadt-Dieburg befindet, wurde zuletzt als Favorit herausgedeutet. Das Grundstück war eigentlich für die Erweiterung der schulischen Flächen seitens des Landkreises als Schulträger vorgesehen. Doch durch die neuen Planungen zur Errichtung eines Schulzentrums im Griesheimer Süden kann das Grundstück nun der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Neben dem Grundstückserwerb beschäftigt sich die Stadt Griesheim mit einem Konzept für ein Raumprogramm auf dem neuen Grundstück. Ein Feuerwehrfachberatungsunternehmen wurde hierzu beauftragt, entsprechende Flächenberechnungen, die nach DIN-Norm gefordert werden und eine Prüfung von förderfähigen Maßnahmen zusammenzutragen. Über die Fertigstellung des Konzepts für das Raumprogramm wird in den nächsten Monaten informiert. Dies bildet die Grundlage für die weitere Planung des Neubaus.