Die Stadtwerke Griesheim haben Mitte Dezember 2022 mit den Ablesekarten alle Grundstückseigentümer*innen, Verwalter*innen und Bevollmächtigte im Zuge der Wasser- und Abwassergebührenabrechnung gebeten, die jeweiligen Wasserzählerstände zum 31. Dezember 2022 abzulesen und den Stadtwerken mitzuteilen. Sofern dies noch nicht geschehen sein sollte, erinnern die Stadtwerke nochmals an die Übermittlung der Zählerstände. Bei fehlendem Zählerstand wird der Verbrauch des vergangenen Jahres geschätzt.
Die schnellste Methode für die Erfassung der Wasserzählerstände ist, diese über den auf der Ablesekarte abgedruckten QR-Code oder über die Internetseite der Stadt Griesheim online zu erfassen. Die Wasserzählerstände können aber auch in bewährter Form auf der Wasserablesekarte eingetragen und portofrei zurückgesandt oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.
Nähere Informationen zur Wasserzählerablesung sind auf der Wasserablesekarte enthalten oder erteilen die Stadtwerke Griesheim.
KONTAKT
Stadt Griesheim
Steuer- und Gebührenamt
Telefon: 0 61 55 / 701-119
E-Mail: steueramt@griesheim.de