Im Zuge der Grundsteuerreform, die ab dem Jahr 2025 in Kraft tritt, hat die Hessische Steuerverwaltung Anfang Juni die von ihr ermittelten Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer A und B veröffentlicht. Demnach empfiehlt die Steuerverwaltung der Stadt Griesheim zur Erreichung der Aufkommensneutralität in 2025 für die Grundsteuer A einen Hebesatz in Höhe von 912,93 Prozent und für die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 948,93 Prozent. Die aktuellen Hebesätze belaufen sich auf jeweils 650 Prozent. Dies würde einer Erhöhung um 262 beziehungsweise 298 Prozentpunkten entsprechen.
In der Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses am Donnerstagabend (4. Juli) um 19 Uhr werden die Auswirkungen der Grundsteuer-Hebesatzempfehlungen der Hessischen Steuerverwaltung auf die Stadt Griesheim den Gremienmitgliedern sowie der Öffentlichkeit erstmals von Mitarbeitenden des Fachbereichs Finanzen vorgestellt:
Die Ursache der Grundsteuerreform liegt im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 begründet. Hierin hat das Gericht festgestellt, dass die dort einzeln aufgeführten Vorschriften des Bewertungsgesetzes (seit 1.1.2002) mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (Allgemeiner Gleichheitssatz) unvereinbar sind. Aufgrund dieses Urteils hat der Gesetzgeber nun mit der Grundsteuerreform (ab 2025) eine entsprechende Neuregelung geschaffen.
Mit der aktuell angewandten Verfahrensweise ging bei der Bewertung bisher eine gewisse Ungerechtigkeit einher, da beispielsweise das Baujahr eines Gebäudes maßgeblich zur Bewertung des Grundbesitzes beiträgt. So sind Grundstücke in Neubaugebieten im Verhältnis eher zu hoch und Grundstücke mit einer vorwiegend älteren Bausubstanz eher zu niedrig bewertet worden.
Mit der Grundsteuerreform soll nun das Bewertungssystem gerechter und damit auch transparenter werden. Nach dem neuen Recht sollen die Städte und Gemeinden im Jahr 2025 genauso viele Erträge durch die Grundsteuer verbuchen können wie im Jahr 2024 nach dem bisherigen Recht. Dafür ist für die Kommunen eine Neuberechnung ihrer Hebesätze erforderlich, da die Steuermessbeträge nach dem neuen Recht anders berechnet werden. Insgesamt hat sich ergeben, dass durch die neue Berechnungsart die Grundsteuermessbeträge in städtischen Regionen niedriger, im ländlichen Raum eher höher sind als nach der alten Berechnungsart. Dies liegt an den durchschnittlich kleineren Grundstücken im städtischen beziehungsweise durchschnittlich größeren Grundstücken im ländlichen Raum. Das bedeutet, dass städtische Kommunen ihre Hebesätze eher erhöhen müssen, um auf dieselben Steuereinnahmen wie zuvor zu kommen, während ländliche Kommunen ihre Hebesätze eher senken müssten.
Die so praktizierte Aufkommensneutralität für die Kommunen bedeutet allerdings nicht, dass sich für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger an der zu zahlenden Grundsteuer nichts ändern würde. Daher wird es durch die neue Grundsteuerreform Bürgerinnen und Bürger geben, die weniger Grundsteuer als bisher zahlen, aber auch Bürgerinnen und Bürger geben, die mehr Grundsteuer als bisher zahlen.
Für die Stadt Griesheim würde die vom Land Hessen veröffentlichte Hebesatzempfehlung ein um rund 300 Prozentpunkte höherer Hebesatz für die Grundsteuer B bedeuten:
Griesheim liegt im Ballungsraum Rhein-Main, ist mit einer guten Infrastruktur ausgestattet und hat aufgrund der relativ hohen Zuzugsrate in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zahlreiche Neubaugebiete ausgewiesen. Dazu zählen beispielsweise Nord III, Nord IV, Nord V, Rübgrund, Baugebiet Süd, das Wohngebiet Südwest und viele innere Erschließungen. Bei diesen neu entstandenen Grundstücken mit entsprechenden neuen Gebäuden werden nach dem bisherigen Bewertungssystem vor allem das Baujahr und die Gebäudeausstattung verhältnismäßig hoch gewichtet. Da bei der ab 2025 gültigen Systematik in erster Linie die Grundstücksflächen und die Wohnflächen zur Bewertung herangezogen werden und es sich bei den Neubaugebieten in der Regel um kleinere Parzellen handelt, ergeben sich künftig insgesamt geringere Grundsteuermessbeträge. Demzufolge müssen die Hebesätze für Griesheim erhöht werden. Verhältnismäßig hohe Messbeträge entstehen gerade in Griesheim auch durch die in den vergangenen Jahren zunehmende Umwandlungen von Grundstücken in mehrere Wohnungseigentumseinheiten. Hier ist die Messbetragssumme von beispielsweise drei oder vier neu gebildeten Eigentumseinheiten höher als der zuvor für das ursprüngliche Grundstück geltende Messbetrag.
Die Stadt Griesheim möchte die Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang bereits jetzt darauf hinweisen, dass die Erhebung eines Widerspruchs gegen die im Jahr 2025 zu versendenden neuen Grundsteuerbescheide, beispielsweise wegen Zweifel an der Höhe des zugrundeliegenden Grundsteuermessbetrags, direkt an das Finanzamt Darmstadt und nicht an Stadtverwaltung Griesheim zu richten sind.
Über Wissenswertes zur neuen Grundsteuerreform und den damit einhergehenden Änderungen sowie die gegebenenfalls folgenden politischen Beschlüsse für Bürgerinnen und Bürger wird die Stadt Griesheim in den nächsten Wochen und Monaten kontinuierlich weiter informieren.