Verehrte Griesheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Land hat in Abstimmung mit dem Bund und anderen Ländern weitergehende Regelungen getroffen. Nach der Pressekonferenz am Montagabend hat es am 17.03.2020 mit der vierten Verordnung des Landes zur Bekämpfung des Coronavirus weitere einschneidende Anordnungen gegeben. Das öffentliche Leben wird weiter drastisch eingeschränkt, indem z.B. Spielplätze, Sportanlagen, Kinos, Kultureinrichtungen jeglicher Art usw. geschlossen werden. Aber auch Geschäfte werden geschlossen soweit sie nicht bestimmte, in der Verordnung definierte Bereiche der Grundversorgung dienen. Gaststätten dürfen nur noch in äußerst beschränkter Art und Weise öffnen.
Dies wird für betroffene Gewerbetreibende in unserer Stadt bedrohliche Auswirkungen haben, mitunter leider auch existenzbedrohend. Dies erfüllt mich mit Sorge. Gleichwohl sind diese Maßnahmen notwendig, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und zu verlangsamen. Es gibt bestimmt noch offene Zweifelsfragen in Bezug auf die Regelungsbereiche der Anordnung. Einzelne haben wir schon selbst erkannt. Wir tragen diese Infos auf der Ebene der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises zusammen und klären offene Fragestellungen in täglichen Telefonkonferenzen mit dem Landrat und seinem Verwaltungsstab. Der Verwaltungsstab der Stadt Griesheim tritt ebenfalls täglich zusammen und koordiniert das Geschehen in der Stadt.
Unsere Stadtpolizei ist – auch zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei von unserer Polizeistation – im Stadtgebiet unterwegs. Sie beschäftigen sich nicht nur mit der Durchführung der Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus sondern nehmen auch wahr, wo es noch Problembereiche und eventuell offene Fragen gibt und spiegeln diese in den Verwaltungsstab. Unsere Stadtpolizei hat unter Aufbietung aller Kräfte im Interesse unserer Stadt einen Schichtdienst von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet. Sie zeigen neben den obigen Fragen auch Präsenz für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Unsere Bediensteten – die der Verwaltung und den Außenstellen- nehmen hohe persönliche Belastungen und Einschränkungen in Kauf, wofür ich jetzt schon an dieser Stelle allen danke. Die Beschäftigten des Bauhofs seien ebenfalls hervorgehoben, die alles in ihrem Rahmen Mögliche beitragen, die Infrastruktur unserer Stadt zu sichern.
Auch Sie die Bürgerinnen und Bürger können sich mit dringenden Anliegen und Zweifelsfragen an die Stadt wenden. Dafür stehen Ihnen zurzeit folgende zentrale Kommunikationswege zur Verfügung: Rufnummer: 06155/ 701-0 oder per E-Mail an info@griesheim.de
Betreffend das Anrecht auf Notfallbetreuung in Kindertagesstätten hat die Landesregierung den Katalog der Ausnahmen für die Angehörige bestimmter Berufsgruppen erweitert. Dies ist geschehen, um die Grundfunktionen der Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Sie können dies wie folgt nachlesen.
Betroffene Eltern setzen sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir planen können.
Auch hier gibt es immer wieder Zweifelsfragen, die wir über den Verwaltungsstab der Stadt aufnehmen und gegebenenfalls dann im Kreis der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises und dem Landrat und seinem Verwaltungsstab besprechen und wenn nötig, zur Ebene der Landesregierung hochgeben. Hier – wie grundsätzlich in allen wichtigen Bereichen – kann es nur einheitliches und abgestimmtes Vorgehen geben und keine Alleingänge vor Ort.
So haben wir auch auf Kreisebene sehr frühzeitig abgestimmt – dies lassen Sie mich bitte aus aktuellem Anlass ausführen -, dass die Frage der Gebühren der Kindertageseinrichtungen erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt wird. Zunächst konzentrieren wir alle Arbeiten auf die für die Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger wichtigen Fragen. Ich bin mir sicher, dass Sie für diese Gewichtung Verständnis haben.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit
Ihr
Geza Krebs-Wetzl