- Anstieg der Unfallzahl um 1,9 % auf 24.795 Unfälle (2018: 24.324 Unfälle)
- Rückgang bei schwerem Personenschaden um 6,5 %
- Weniger tödliche Unfälle als im Vorjahr
- Anstieg bei Verkehrsunfallfluchten und Wildunfällen
Die Anzahl der polizeilich registrierten Verkehrsunfälle im Bereich des Polizeipräsidiums Südhessen ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 % gestiegen. Der Anstieg ist ausschließlich Sachschadensunfällen zuzurechnen.
Bei Unfällen mit Personenschaden ist hingegen ein Rückgang um 4,8 % zu verzeichnen. Bei Unfällen mit schwerem Personenschaden (schwer- oder tödlich verletzte Unfallbeteiligte) ist sogar ein erfreulicher Rückgang um 6,5 % festzustellen. Bei 31 Unfällen wurden 34 Verkehrsteilnehmer tödlich verletzt. Das stellt die drittniedrigste Zahl seit Einführung der elektronischen Unfallerfassung im Jahr 2006 dar. Im vorangegangenen Jahr waren es 60 Getötete bei 58 Verkehrsunfällen.
In Südhessen haben die Verkehrsunfallfluchten mit 7.130 einen historischen Höchststand erreicht. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 3,1 %. Demnach haben sich bei 28,8 % aller im Polizeipräsidium Südhessen in 2019 polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle die Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt. In rund 95% der Fälle handelt es sich hierbei um Sachschadensunfälle. Die Aufklärungsquote liegt bei 38 %. Die Polizei ist bei der Aufklärung nach wie vor auf s achdienliche Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.
Im Bereich der Wildunfälle ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 71 Unfällen bzw. 3 % zu verzeichnen. Die wechselhafte Entwicklung der letzten Jahre wird somit fortgesetzt. Mit 2.407 polizeilich registrierten Wildunfällen liegt die Zahl im Langzeitvergleich weiterhin auf einem hohen Niveau.
Darüber hinaus wurden in Südhessen im vergangenen Jahr bei 1.954 Verkehrsteilnehmer im Rahmen von Polizeikontrollen der Einfluss berauschender Mittel bei der Teilnahme am Straßenverkehr festgestellt. Hinzu kommen 568 Unfälle, bei denen Konsum von Alkohol oder Drogen zumindest mitursächlich für den Unfall war.
Vielen Verkehrsteilnehmern ist hierbei – neben den strafrechtlichen Konsequenzen – oft nicht bewusst, wie weitreichend die Folgen auch beispielsweise im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes oder des Versicherungsschutzes sein können. Dabei ist es ganz einfach: Wer fährt – berauscht sich nicht!