Am 24. März 2020 hatten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises eine Regelung für die Monate März und April getroffen. Nun ist abzusehen, dass eine reguläre Kinderbetreuung im Monat Mai nicht stattfinden können wird. Wie mit den Gebühren umgegangen wird, soll auch in diesem Fall wieder möglichst kreisweit einheitlich geregelt werden. Diese Abstimmung ist noch zu machen.
Damit es nicht ohne weiteres zu einer Abbuchung kommt, haben die Bürgermeister_innen beschlossen, diese nicht durchzuführen. Dies ist allerdings noch kein Vorgriff auf die noch zutreffende Regelung über die Gebührenerhebung für den Monat Mai.
Für Kinder, welche die Notbetreuung besuchen, werden Gebühren anteilig zur Inanspruchnahme erhoben. Sollte im Einzelfall bei Eltern eine finanzielle Notsituation bestehen, können Gebühren nach Prüfung gestundet werden.