Die wiederkehrenden Straßenbeiträge gehen in die zweite Runde, wenn die Stadt Griesheim am 10. September 2021 die Beitragsbescheide für das Abrechnungsjahr 2020 auf den Weg gibt.
Nachdem die Mehrzahl der ersten Bescheide für das Jahr 2019 im vergangenen Oktober an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versandt wurden, erhalten diese nun im September die Beitragsbescheide für das Jahr 2020, dem zweiten Jahr des insgesamt fünfjährigen Bauprogramms. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle entspricht der Beitrag dem aus dem Vorjahr. Hierbei werden nun auch für diejenigen Grundstücke Beitragsbescheide erstellt, die nach der zwanzigjährigen Verschonungsfrist erstmals zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen herangezogen werden. Der Beitrag ist am 13. Oktober 2021 fällig. Sofern für die wiederkehrenden Straßenbeiträge ein SEPA-Lastschriftmandat besteht, werden die fälligen Beträge fristgerecht abgebucht. SEPA-Lastschriftmandate für eine andere Abgabenart haben für die wiederkehrenden Straßenbeiträge keine Gültigkeit.
Die Größe des Grundstücks und weitere Faktoren als Beitragsgrundlage
In Zusammenarbeit mit dem von der Stadt beauftragten Kommunaldienstleistungsunternehmen werden rund 5.500 Bescheide an die entsprechenden Empfänger versandt. Grundlage der Bescheide sind die individuellen Beitragsgrundlagen, wie die Größe des Grundstücks, die Zahl der Vollgeschosse oder eine eventuelle gewerbliche Nutzung. Im Rahmen der Flächeninformationsbögen, die den Eigentümerinnen und Eigentümern bereits im November 2019 zugegangen sind, hat die Stadt Griesheim über die Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Veranlagungsfläche für die betreffenden Grundstücke informiert.
Unter Berücksichtigung des festgesetzten Beitragssatzes von unverändert 0,13 €/m² Veranlagungsfläche wird bei der Multiplikation dieses Beitragssatzes mit der ermittelten Veranlagungsfläche bzw. mit der individuellen Eigentumsanteilsfläche die Höhe des jährliche wiederkehrenden Straßenbeitrags für die Jahre 2019 bis 2023 ermittelt. Nähere Informationen und Hintergründe zum wiederkehrenden Straßenbeitrag in Griesheim sind auf der Internetseite der Stadt Griesheim unter www.griesheim.de zu finden.
Aufgrund der nach wie vor vorherrschenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung, auf eine persönliche Vorsprache im Rathaus zu verzichten. Vielmehr wird empfohlen, die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail unter steueramt@griesheim.de oder per Telefon unter 06155 / 701-117 zu nutzen.
Titelbild: Stadt Griesheim