Harter Lockdown ab Mittwoch

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Bund und Länder haben sich auf weitere Beschränkungen geeinigt, die ab Mittwoch (16.12.) bis zum 10. Januar bundesweit gelten sollen. Für das Land Hessen gelten folgende Beschlüsse, die am 5. Januar neu bewertet werden:

Kontaktbeschränkungen
Die bislang geltende Regelungen für private Treffen bleiben bestehen. Es dürfen sich also maximal 5 Personen aus zwei Hausständen treffen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgeschlossen.

Weihnachten
An Weihnachten (24. – 26.12.) werden die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert. Neben dem eigenen Hausstand dürfen sich vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis reffen. Volker Bouffier appellierte an die Menschen, die Kontakte auf das Nötigste zu beschränken. „Polizeikontrollen unter dem Weihnachtsbaum“ solle es nicht geben.

Feuerwerkverbot an Silvester
Der Verkauf von Feuerwerk ist grundsätzlich verboten. Feiern und Versammlungen in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt. Es gilt wieder die Kontaktbeschränkung von 5 Personen aus zwei Hausständen.

Geschäfte und Kosmetikbetriebe müssen schließen
Der Einzelhandel muss ab Mittwoch mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen. Offen bleiben dürfen also:

Lebensmittelgeschäfte und Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienst, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel.

Baumärkte müssen dagegen schließen. Restaurants bleiben geschlossen, Kantinen dürfen offen bleiben. Hotels bleiben geöffnet, nicht aber für den Tourismus. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden bis auf notwendige Behandlungen geschlossen. Auch Friseursalons müssen schließen.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet
Am Montag und Dienstag bleiben die Schulen in ihrem normalen Betrieb. Von Mittwoch bis Freitag wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Anders als vom Bund empfohlen, werden die Schulen in Hessen vor den Weihnachtsferien nicht geschlossen. Grund sei die womöglich nicht umsetzbare Betreuung zuhause, sagte Bouffier. Wer zuhause bleiben könne, solle dies tun. Ähnliches gelte für die Kindertagesstätten. Sie dürfen weiterhin öffnen. Hessen werde kein Betretungsverbot erlassen, betonte Bouffier. Er appellierte aber an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit privat zu betreuen.

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist ab Mittwoch untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Gottesdienste sollen möglich sein
Hier möchte man gemeinsam mit den Kirchen eine Lösung finden, um ein Gottesdienst an Heiligabend zu ermöglichen.

Die beschlossenen Ausgangssperren für „Hotspots“ bleiben bestehen.

Den vollständigen Beschluss im Wortlaut gibt es hier.