Besuchsregeln für Pflegeeinrichtungen weiter eingeschränkt
Im Zuge des zwischen Bund und Ländern beschlossenen „Lockdowns“ hat die Hessische Landesregierung die Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus angepasst. Mit Wirkung zum 16. Dezember 2020 werden nach der Corona-Einrichtungsschutzverordnung Besuche in Pflegeeinrichtungen auf zweimal pro Woche begrenzt. Weiterhin ist es ab sofort verpflichtend, bei allen Besuchen eine sog. FFP2- oder KN95-Maske, anstatt des bisherigen Mund-Nasen-Schutzes, zu tragen.
Das Seniorenzentrum Haus Waldeck hat entsprechend vorgesorgt und stellt allen Besucher*innen bereits seit vergangener Woche FFP2- bzw. KN95-Masken zur Verfügung. Für Besucher*innen sind diese Atemschutzmasken kostenfrei.
Corona-Antigen-Tests für Besuchspersonen, Bewohner*innen und Mitarbeitende des Hauses Waldeck
Am Samstag, 19. Dezember 2020 startet das Seniorenzentrum Haus Waldeck mit der Durchführung sog. „PoC-Antigen-Tests“. Bewohner*innen, Besucher*innen und Beschäftigte werden mittels Schnelltests regelmäßig auf das SARS-CoV-2-Virus getestet. Die PoC-Antigen-Tests sollen innerhalb weniger Minuten Ergebnisse liefern. Die Abstrichnahme, Auswertung und Diagnostik erfolgt demnach an Ort und Stelle und nicht in einem Labor. „PoC“, also „Point of Care“, heißt in dem Fall, dass ein Test in der Pflegeeinrichtung von einer geschulten Pflegefachkraft durchgeführt werden kann.
Das erklärte Ziel des Landes Hessen ist das Erreichen eines möglichst hohen Schutzniveaus zur Vermeidung neuer Corona-Infektionen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Um zur Erreichung dieses Ziels beizutragen, plant das Haus Waldeck, bei Besuchspersonen, Bewohner*innen und Mitarbeitenden, insgesamt etwa 3.000 Testungen im Monat durchzuführen. Das ist mit einem enormen Verwaltungs- und Personalaufwand verbunden. Aus organisatorischen und logistischen Gründen ist es daher erforderlich, die Testtermine zentral zu koordinieren.
Die inzidenzabhängige Testung von Besuchspersonen erfolgt in der Regel einmal in der Woche bzw. in der Woche des Besuchs, sofern die Besuche seltener als etwa wöchentlich erfolgen. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Infektionen aufzudecken und hierdurch die Übertragung und Ausbreitung des Corona-Virus bestmöglich zu minimieren.
Ablauf und Informationen für Besucher*innen
Die Testungen der Besucher*innen erfolgen regelhaft samstags in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr. Hierzu hat das Seniorenzentrum eigens ein Testcenter im Pavillon des Hauses eingerichtet. Zur Vermeidung von langen Wartezeiten und Warteschlangen vereinbaren Besucher*innen bitte gemeinsam mit Ihrem Besuchstermin gleichzeitig Ihren Testtermin. Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt:
- von Montag bis Freitag
- in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr
- telefonisch unter der Rufnummer 0 61 55 / 60 04 – 16.
Die PoC-Antigen-Tests sind für Besucher*innen kostenfrei.
Die Durchführung der Testung erfolgt durch geschulte Pflegefachkräfte mittels eines Rachenabstrichs. Das Ergebnis liegt in der Regel nach etwa 20 Minuten vor. Im Falle einer positiven Testung darf das Seniorenzentrum vorerst nicht zu Besuchszwecken betreten werden.
Betriebsleitung mahnt weiterhin zur Vorsicht
„Antigen-Schnelltests stellen eine gute Ergänzung der bisherigen Schutzmaßnahmen dar. Keinesfalls aber können sie die bisherigen Hygieneregeln ersetzen“, erklärt Betriebsleiter Nuccio Bertazzo. „Antigen-Schnelltests sind weniger sensitiv und nicht so genau wie PCR-Tests.“ Die Betriebsleitung des Hauses Waldeck weist daher vorsorglich darauf hin, dass ein negatives Testergebnis im Antigen-Schnelltest eine SARS-CoV-2-Infektion nicht gänzlich ausschließen kann, insbesondere dann nicht, wenn eine niedrige Viruslast vorliegt. Die Konzentration der viralen Antigene schwankt im Verlauf der Infektion und kann unter die Nachweisgrenze des Tests fallen. Eine mögliche Infektiosität der Testpersonen kann daher aufgrund negativer Testergebnisse nicht gänzlich ausgeschlossen werden. „Der PoC-Antigen-Test kann demnach auch ein falsch-negatives Ergebnis liefern und den getesteten Personen eine trügerische Sicherheit vermitteln“, warnt Bertazzo.
Weiterhin ist es daher notwendig, trotz negativem Antigen-Testergebnis, die allgemeingültigen AHA+L-Regeln zu beachten.
Die Betriebsleitung bittet daher alle Besucher*innen auch im Falle einer negativ-Testung die AHA + L-Regeln zu beachten:
- Abstand
- Hygiene
- Alltagsmasken (FFP2-Masken im Haus Waldeck)
- Zusätzlich: Lüften
„Der überwiegende Teil aller Besucherinnen und Besucher hält sich seit Monaten vorbildlich an die vorgenannten Schutz- und Hygieneregeln während der Besuchszeiten. Ihnen allen gebührt mein besonderer Dank“, so Betriebsleiter Nuccio Bertazzo. „Wir beobachten allerdings auch, dass sich manche Besucher*innen nicht an die Regeln halten. Aktuelle Statistiken zeigen, dass zwei von drei im Zusammenhang mit dem Corona-Virus Verstorbenen in Pflege-Einrichtungen lebten. Bereits ein mit dem Corona-Virus infizierter Bewohner oder eine infizierte Bewohnerin genügt, um eine Vielzahl weiterer Bewohner*innen anzustecken und das in der Regel mit tragischen Folgen. Der Schutz unserer hochbetagten Bewohner*innen ist daher eine Aufgabe, die wir – wie bisher – nur gemeinsam bewältigen können. Es kommt dabei auf die Disziplin und das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Einzelnen an. Ich appelliere daher an alle Besucher*innen uns weiterhin darin zu unterstützen, indem auch Sie die Schutzmaßnahmen konsequent befolgen und einhalten, sowohl während der Besuche in den Bewohnerzimmern, als auch bei Aktivitäten außerhalb des Hauses.“