Die alljährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen wird am 1. September 2021 (8-12 Uhr) durch ein entsprechend zugelassenes Unternehmen auf dem Griesheimer Friedhof durchführt. Hierbei ermittelt die beauftragte Fachfirma mit Hilfe eines speziell für solche Grabsteinüberprüfungen entwickelten Messgerätes exakt, ob Mängel bezüglich der Standsicherheit vorliegen. Die Resultate aus den vergangenen Jahren sprechen eindeutig für die praktizierte Verfahrensweise.
Die Beanstandungsquote der insgesamt rund 2.150 geprüften Grabmale verringerte sich seit dem Jahr 2004 kontinuierlich, von damals 23,2 % auf einen Wert, der sich seit 2016 unter 1,0 % bewegt. Zuletzt war im Jahr 2020 eine Beanstandungsquote von lediglich 0,6 % zu verzeichnen, eine erfreuliche Entwicklung.
Standfestigkeit der Grabmale muss geprüft werden
Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Stadt als Friedhofsträger mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabmale auf ihrem Friedhof im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Grabsteine nicht umstürzen und Personenschäden verursachen können. Bedauerlicherweise kam vor über 50 Jahren auf dem Griesheimer Friedhof ein Kind aufgrund eines solchen Unfalls zu Tode.
Einfluss auf die Standsicherheit der Grabmale haben nicht nur Witterungsverhältnisse oder Absenkungen des Erdreiches, auch die Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel kann im Laufe der Jahre Mängel aufweisen. Die Stadt Griesheim bittet um Verständnis dafür, dass die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen unabdinglich ist. Schließlich geht es um die Sicherheit der Besucher*innen und der Beschäftigten des Friedhofes.
Die Prüfung durch das Fachunternehmen stellt sicher, dass ein festgelegtes Verfahren gemäß den Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt wird. So darf ein Grabstein nach Ansicht aller Expert*innen nicht schwanken oder gar umfallen, wenn am oberen Ende eine Druckkraft von 300 Newton (30 kg) ausgeübt wird. Es handelt sich somit um eine Druckprobe und nicht wie gelegentlich behauptet wird um eine Rüttelprobe. Deshalb ist die Annahme nicht richtig, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch erst der Grabstein losgerissen würde. Grabsteine, die bei der fachtechnischen Prüfung als nicht standsicher eingestuft wurden, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher*innen im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und gesichert.
Vorgehensweise bei festgestellten Mängeln
Die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen erhalten, soweit ihre Anschriften der Stadt bekannt sind, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales wiederherstellen zu lassen. Der Stadt ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für Schäden, die durch das Umfallen von Grabmalen entstehen, ausschließlich der Nutzungsberechtigte, und nicht etwa die Stadt, haftbar ist. Eine Haftung der Stadt Griesheim ergäbe sich allerdings, wenn diese schuldhaft ihrer Prüfungspflicht nicht nachkommen würde.
Das Fachunternehmen wird das Messgerät auf dem Griesheimer Friedhof einsetzen. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, sich von der Prüfung ein eigenes Bild zu machen. Die Prüfung wird durchgeführt am
Mittwoch, den 1. September 2021
in der Zeit von 08.00 Uhr bis etwa 12.00 Uhr.