Pünktlich zur Wasserzählerablesung kurz vor Jahresende beschließt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer letzten Sitzung dieses Jahres die neuen Wasser- und Abwassergebühren, die ab dem 1. Januar 2022 gelten. Die aktuelle Anpassung dieser Gebühren beruht auf der von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen turnusgemäß durchgeführten Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 bis 2024. Mit dieser Kalkulation soll auf nachvollziehbare Art und Weise eine kostendeckende Ermittlung der Gebühren und damit Rechtssicherheit für die Gebührenerhebung erreicht werden.
Die rechtlichen Grundlagen der Kalkulation sind die Vorschriften des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG). Nach diesen Regelungen werden nicht nur die Kosten und Erlöse der kommenden Jahre, sondern auch die zurückliegenden Zeiträume betrachtet. So ist unter anderem vorgeschrieben, dass Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Kalkulationszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind, während Kostenunterdeckungen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden sollen.
Bei den Wassergebühren ergab die Kalkulation eine Anhebung der Frischwassergebühr von bisher 1,21 €/m³ brutto (1,13 €/m³ netto) auf künftig 1,35 €/m³ brutto (1,26 €/m³ netto) ab dem Jahr 2022. Trotz der ermittelten Erhöhung befinden sich die Wassergebühren in Griesheim weit unter den hessischen Durchschnittsgebühren des Jahres 2019, die sich auf einen Wert von 2,09 €/m³ netto belaufen. Ähnlich verhält es sich mit den Grundgebühren. Auch hier ergab die Kalkulation ein Anstieg. Die Grundgebühr gemessen an einem haushaltsüblichen Zähler erhöht sich von vormals 5,85 €/Monat brutto (5,47 €/Monat) auf 7,63 €/Monat brutto (7,13 €/Monat netto).
Als Hauptursache für die Gebührenanhebungen im Bereich der Wasserversorgung gelten aufgetretene Kostenunterdeckungen, weil die geplanten Aufwendungen niedriger angesetzt wurden als die tatsächlich getätigten Aufwendungen. Gleiches gilt für vorgesehene Investitionen, für die geringere Kosten geplant waren als tatsächlich verausgabt wurden. Darüber hinaus sind geringere Kostenüberdeckungen der Vorjahre im Vergleich zur vorherigen Kalkulation verrechnet worden.
Ein ähnliches Prinzip – nur in umgekehrter Form – gilt auch bei den Abwassergebühren. Hier mussten die in den vergangenen Jahren entstandenen Überdeckungen im Rahmen der Neukalkulation ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich führt zu einer Senkung des Schmutzwasseranteils von bisher 2,11 €/m³ Frischwasserverbrauch auf künftig 1,87 €/m³. Auch die leicht gesunkene Schmutzwassergebühr für Griesheim liegt nach wie vor unter den hessischen Durchschnittsgebühren des Jahres 2019. Diese erreichten einen Wert von 2,40 €/m³ Frischwasserverbrauch. Auch die jährliche Gebühr für den Niederschlagswasseranteil sinkt geringfügig und zwar von seither 0,77 €/m² auf 0,74 €/m² versiegelter und an die Kanalisation angeschlossene Grundstücksfläche.
Die Hauptgründe für die Kostenüberdeckungen im Schmutzwasserbereich sind hauptsächlich auf die verrechneten Überdeckungen der Vorjahre sowie auf höhere Abwassermengen zurückzuführen. Auch im Niederschlagswasserbereich waren verrechnete Überdeckungen sowie größere versiegelte Flächen für die Kostenüberdeckungen ausschlaggebend.
In Anlehnung an die vorliegenden Kalkulationen erfolgt die Beschlussfassung über die neuen Wasser- und Abwassergebühren in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim am 16. Dezember 2021 mit Wirkung vom 1. Januar 2022. Die Gebühren sollen bis einschließlich des Jahres 2024 Bestand haben.