Grundsteuer

Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Lesezeit: etwa < 1 Minute

Die aus den 1960er Jahren stammende Grundsteuer wird reformiert. Ziel der Reform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, ist eine faire und verfassungsfeste Verteilung der Grundsteuer. Der neue Grundsteuerwert wird den bisherigen Einheitswert ersetzen. Die jährlich aufkommende Objektsteuer wird unterteilt in die Grundsteuer A und B. Hierbei steht A für agrarisch, also den Grundbesitz von Forst- oder Landwirtschaft und B für baulich, also den Grundbesitz von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Stichtag für die Feststellungserklärung zur Ermittlung der Grundsteuerwerte ist der 1. Januar 2022. Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Flächen werden aufgefordert, zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 die Feststellungserklärung abzugeben. Die Abgabe erfolgt online mittels „ELSTER“. Es können sowohl bereits bestehende ELSTER-Konten sowie kostenlose neu angelegte Benutzerkonten für die Abgabe der Feststellungserklärungen genutzt werden.

Angehörige dürfen über ihre eigenen Konten die Daten von Verwandten übermitteln. Eine Härtefallregelung tritt nur dann in Kraft, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass weder die technischen Voraussetzungen gegeben sind noch Angehörige helfen können, die Daten digital zu übermitteln. Hierfür muss beim zuständigen Finanzamt, für Griesheimer Bürgerinnen und Bürger das Finanzamt Darmstadt, ein „Antrag zur Befreiung von der elektronischen Abgabe“ gestellt werden. Es werden Angaben über Wohngrundstücke, wie beispielweise die Lage oder die Wohnfläche, verlangt.

Die Stadt Griesheim ist selbst als Steuerschuldner von der Reform betroffen. Gerade deshalb unterstützt sie das Vorgehen, da mit der Reform eine verlässliche und aktuelle Datengrundlage geschaffen wird. Die Stadtverwaltung Griesheim bittet daher alle Griesheimer Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um Mithilfe und Engagement, um die Grundsteuerreform 2025 zu einem Erfolg für alle zu machen.

Nähere Informationen und Check-Listen können auf der Homepage der Stadt Griesheim oder direkt auf der Seite der hessischen Finanzämter nachgelesen werden.

 

Titelbild: pixabay.com / redaktion