Die Notbetreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen wurde vom Land Hessen per Verordnung vom 08.05.2020 bis 02.06.2020 verlängert. Aufgrund der momentanen Situation und je nach weiteren Beschlüssen der Regelungen der Landesregierung in Abstimmung mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund ist abzuwarten wie ein pandemiebedingter Regelbetrieb ab 02.06.2020 in den Kindertagesstätten aufgenommen werden soll.
Für die Sommerferien kommen folgende Varianten hierzu in Frage:
Bleiben die Kindertagesstätten geschlossen wie bisher, wird es weiterhin die derzeitige „Notbetreuung“ geben, mit allen relevanten Voraussetzungen, welche die Sorgeberechtigten erfüllen müssen. Was zur Folge hat, dass auch alle Kindertagesstätten über die Sommerferien in Notbetreuung geöffnet bleiben für die entsprechend genannten Berufsgruppen der Verordnung des Landes Hessen.
Sollten die Kindertagesstätten im Regelbetrieb geöffnet werden, wird unser „Notdienst“ der Sommerferien in der 4.+ 5. Ferienwoche zum Tragen kommen. Uns ist dabei bewusst, dass viele Eltern in den Wochen der Schließung der Kindertagesstätten ihren Jahresurlaub eingesetzt haben und daher im Sommer eine Unterstützung brauchen. Wir stellen uns darauf ein, dass der Notdienst wahrscheinlich einen größeren Umfang hat, als in den früheren, „normalen“ Jahren. Dazu brauchen wir aber rechtzeitig die Anmeldung, da wir planen müssen.
Nach erfolgten endgültigen Beschlüssen des Landes, wird dann eine entsprechende Mitteilung an die Sorgeberechtigten erfolgen, bis wann der Anmeldeschluss zum Notdienst verlängert wird.