Ein Lockdown als Wellenbrecher

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Ministerpräsident Volker Bouffier bestätigt den Beschluss für den nächsten Lockdown, der nun bundesweit ab Montag (2 November) greifen wird. Die entsprechenden Verordnungen in den einzelnen Landtagen werden in den kommenden Tagen beraten und verfasst.

Bouffier: „Die Lage ist ernst. Wir müssen alles tun, um eine nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden“

Ziel ist es, die exponentiell ansteigenden Infektionszahlen durch Kontaktbeschränkunken, wie ein Wellenbrecher auf ein niedriges Niveau einzudämmen. Ebenso möchte man die Überlastung der Gesundheitssysteme mit allen Mitteln verhindern. Bundesweit steigen die belegten Betten auf Intensivstationen. Die Maßnahmen zielen insbesondere in Bereichen, wo Kontakte verzichtbar sind, also alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportbetriebe sowie Gastronomie.

Der Lockdown soll bis Ende November andauern, nach den ersten zwei Wochen wird die Lage neu bewertet. Betriebe, die während des Lockdowns schließen müssen, werden vom Bund unterstützt.

Schließen sollen demnach: 

Gastronomiebetriebe
Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Erlaubt ist die Lieferung/Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen bleiben offen.

Kultureinrichtungen

Kinos, Oper, Theater, Konzerte, Messen, Freizeitparks.

Sporteinrichtungen

Amateursport, Profi-Fußball ohne Zuschauer, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder.

Betriebe für die Körperpflege
Tattoostudios, Massagepraxen, Kosmetikstudios (Nagelstudio, Fußpflege)

Kontakteinschränkungen

Private Kontakte
Maximal 10 Leute aus zwei Hausständen

Reisen
Keine Übernachtungen, außer bei notwendigen Dienstreisen. Auf private Reisen soll verzichtet werden.

Ausnahmen

Zu den Ausnahmen gehören, Schulen, Kitas, Gottesdienste, Friseure und der Einzelhandel.
Maßnahmen sollen in Kitas und Schulen lokal getroffen werden. Der gesamte Einzelhandel darf, nach Einhaltung von Hygienekonzepten geöffnet bleiben.