Am Mittwochnachmittag (26.05.) fiel einer Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen im Schiebelhutweg ein 60 Jahre alter Pedelec-Fahrer auf, der mit einem sogenannten „Chinabike“ unterwegs war.
Im Rahmen der anschließenden Überprüfung wurde den Ordnungshütern rasch klar, dass das „Pedelec“ in keinster Weise den geltenden Vorschriften entsprach. Neben einem leistungsstärkeren Motor mit 350 Watt, maximal zugelassen sind 250 Watt, verfügte das Gefährt zudem über einen nicht zulässigen Gasgriff. Dieser sorgt für einen eigenständigen Antrieb von bis zu 35 km/h, ohne dass der Fahrer hierzu in die Pedale treten muss. Damit endete die Fahrt für den 60-Jährigen vorzeitig an der Kontrollstelle.
Das „Bike“ wurde von der Polizei sichergestellt und der Mann muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Diese sogenannten „Chinabikes“ sind immer häufiger im Straßenverkehr anzutreffen. Nicht zuletzt deswegen, weil sie zu sehr günstigen Preisen angeboten werden. Polizeiliche Recherchen haben ergeben, dass auf den Vertreiberseiten allerdings so gut wie nie darauf hingewiesen wird, dass diese Räder nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen und somit auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden dürfen. Eine vorgeschriebene Betriebserlaubnis gibt es ebenfalls nicht und die Räder können somit auch nicht versichert werden, obwohl aufgrund der Bauart eine Versicherung vorgeschrieben wäre.
Aufgrund der Technik handelt es sich auch nicht mehr um ein Pedelec, sondern vielmehr um ein Kleinkraftrad. Hierfür benötigt der Fahrer aber die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Liegt diese nicht vor, erfüllt dies den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weil der 60-Jährige diese nachweisen konnte, spielte die Thematik in diesem Fall jedoch keine Rolle.