Beginn ab 27. April
Nur Abschluss- und Übergangsklassen
Begrenzung auf 20 Wochenstunden
Eltern mögen sich bei den Schulen erkundigen
Der seit dem 16. März in Hessen ausgesetzte reguläre Schulbetrieb wird ab dem 27. April wieder schrittweise aufgenommen. Dies hat die Hessische Landesregierung im Nachgang zu den Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am Mittwoch beschlossen.
Nach den Osterferien bleibt der Schulbetrieb in Hessen zunächst noch eine weitere Woche vollständig ausgesetzt. „Ab dem 27. April werden wir den Schulbetrieb dann wieder schrittweise wiederaufnehmen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Damit gehen wir die ersten Schritte zu mehr schulischer Normalität.“ Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes, wie der Einhaltung der Abstandsgebote, kleinere Gruppengrößen und zusätzlicher hygienischer Maßnahmen, werde die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Hessen in verschiedenen Etappen bzw. Stufen erfolgen müssen. Dabei gelte die grundsätzliche Maxime, dass aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen zuerst höhere Jahrgangsstufen und solche, die einen Abschluss anstreben oder vor dem Übergang in die weiterführende Schule stehen, wieder in den Präsenzunterricht wechseln sollen.
Die Beschulung erfolgt für folgende Schülerinnen und Schüler:
- für die 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen oder Hören
- für den Abschlussjahrgang an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- für die 9. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Hauptschule und die 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Realschule an Realschulen, Hauptschulen, Mittelstufenschulen und kooperativen Gesamtschulen sowie der integrierten Gesamtschulen, wenn sie im Schuljahr 2019/2020 an den Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses teilnehmen
- für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2) der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien, des Hessenkollegs und der beruflichen Gymnasien
- für die Abschlussjahrgänge der Abendrealschulen und Abendhauptschulen
- für die 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschulen und Höheren Berufsfachschulen
- für die Abschlussklassen an den Fachschulen
- im letzten Ausbildungsjahr an den Berufsschulen sowie im letzten Ausbildungsjahr an den Schulen für Gesundheitsberufe
An Schulen für Kranke erfolgt die Beschulung in Absprache mit dem Klinikpersonal im Einzelfall nach Entscheidung der Schulleitung nach Anhörung der Eltern.
Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen dann – soweit es die weitere Entwicklung der Pandemie zulässt – in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen. „Wir wollen grundsätzlich allen Schulformen und Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr noch einmal den Unterricht vor Ort ermöglichen“, so der Kultusminister weiter.
Maßnahmen in allen Schulklassen und Jahrgangsstufen
- Die Gruppengröße richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Zwischen den Schülerinnen und Schülern sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden. Weitere Absprachen mit den Gesundheitsbehörden und den Schulträgern sind derzeit in der Abstimmung. Die Gruppengröße soll in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen.
- Der Unterricht sollte i. d. R. einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Ggf. können dazu Stundenplananpassungen notwendig sein.
- Im Rahmen der vorhandenen Personal- und Raumkapazitäten können zudem sogenannte Präsenztage in jeder Woche vorgesehen werden, an denen Unterricht erfolgt und zusätzliche Arbeitsaufträge für andere Tage, die die Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule verbringen, verteilt werden.
Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen
Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Da die Leistungsbewertung in diesem Schulhalbjahr nur eingeschränkt möglich sein wird, soll in der Regel eine Versetzung erfolgen. In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden.
Durchführung, aber Verschiebung von Abschlussprüfungen
„Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss ermöglichen, daher legen wir in den kommenden Wochen einen besonderen Fokus auf die Abschlussprüfungen“, erklärte Lorz. Die Haupt- und Realschulprüfungen sowie die Fachoberschulprüfungen werden zeitlich verschoben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird der ursprüngliche Zeitplan der Abschlussprüfungen geändert, um die Schülerinnen und Schüler hinreichend auf die Klausuren vorbereiten zu können. Der Haupttermin für die Haupt- und Realschulprüfungen findet nun vom 25. bis 29. Mai statt. Als Nachtermin ist der Zeitraum vom 8. bis 10. Juni vorgesehen. An den Fachoberschulen verschieben sich die Haupttermine der Abschlussprüfungen auf den Zeitraum vom 14. bis zum 19. Mai.
Weitere Informationen folgen zeitnah
Die Schulen werden Anfang der kommenden Woche schulformbezogene Informationspakete zu Themenbereichen wie Übergänge/Versetzungsentscheidungen, Notengebung/Zeugnisse, weitere Details zur Durchführung der Abschlussprüfungen, der Stundenplangestaltung sowie ein Muster für einen schulischen Hygieneplan erhalten. Und rechtzeitig vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs folgen weitere Informationen, u. a. eine Handreichung zu schulischen Lerninhalten für die unterrichtsersetzenden Lernsituationen zu Haus und zur Schülerbeförderung (in Abstimmung mit den Schulträgern).